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Wie kann ich Sie unterstützen?

Sie wissen, was ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht macht? Nein?

In der heutigen Welt ist ein Leben ohne Informationstechnologie nicht mehr wegzudenken. Daraus ergeben sich leider auch sehr unterschiedliche, rechtliche Herausforderungen. Egal, ob Sie einen Vertrag mit einem IT-Dienstleister abschließen oder selbst IT-Leistungen anbieten, eine Homepage oder einen Onlineshop rechts- und abmahnsicher einrichten wollen, ich helfe Ihnen gern weiter. 

Und bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen (z.B. Datenschutzerklärungen oder Einwilligungen) kann ich Sie ebenfalls unterstützen. 

Sie brauchen Hilfe?

Haben Sie ein Problem aus einem der vorstehenden Themenfelder?

Rufen Sie an oder senden eine E-Mail. Ich schaue gern, wie ich Ihnen helfen kann!

Selbstverständlich ist das unverbindlich. Kosten entstehen Ihnen erst, wenn ich tatsächlich für Sie tätig werde und Sie berate.

Ihr

Jens Stanger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftrager (TÜV)
Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV)